Bilder der Wasserwacht des DRK zeichnen sich durch warme und helle Farbtöne aus. Die Farbe Blau sollte dabei eine besondere Rolle spielen. Die Bilder sind immer farbig – Ausnahme bilden nur historische Aufnahmen.
Bildsprache
Bilder wecken Emotionen und prägen die Wahrnehmung des visuellen Auftritts. Bilder sind damit ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation. Bei aller Vielfalt an Themen und Aufgaben rund ums Wasser gibt es Gemeinsamkeiten, die zu beachten sind und in einer einheitlichen Bildsprache ihren Ausdruck finden sollen – einer Bildsprache, die zur Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) passt und ihren Werten entspricht: Mit Sicherheit am Wasser.
Bildaussage
„Mit Sicherheit am Wasser“ ist auch die Kernbotschaft der Bildsprache. Die Bilder zeigen die Arbeit der Wasserwacht des DRK am, im und auf dem Wasser – im Mittelpunkt sollte immer der Mensch stehen.
Bildeigenschaften
Die Farben Rot und Blau sollten sich in der Farbgebung der Bilder wiederfinden. Dies und ein großer Weißanteil, in Verbindung mit natürlichen, warmen Farben geben den Fotos so das unverwechselbare Farbbild der Wasserwacht des DRK.
Bildarten
In der Wasserwacht-Bildwelt wird zwischen fünf unterschiedlichen Bildarten differenziert: zentrale Bildmotive, Reportagebilder, erklärende Bilder, Portrait- und Moodbilder.
Bildproduktion
Die Bilder der Wasserwacht spiegeln die Qualität der Leistungen des Roten Kreuzes wider. Bitte verwenden Sie daher auf Ihrer Webseite und in Ihren Publikationen ausschließlich hochwertiges Bildmaterial. Dieses Kapitel widmet sich der Erstellung von Bildmaterial durch eine professionelle Fotoproduktion. Dies umfasst die Neuproduktion von Bildmaterial, die Bildbearbeitung aber auch die Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten.
Neuproduktion/Fotoshooting
Für wichtige Produktionen, wie zum Beispiel Imagebroschüren oder Jahresberichte, empfiehlt es sich, mit professionellen Fotografen zusammenzuarbeiten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Denn gute Bilder folgen nicht nur einer klar definierten Bildsprache, sie sind in der Umsetzung häufig auch sehr aufwendig. Das scheinbar Zufällige verlangt höchste technische und inhaltliche Qualität und erfordert neben einem geschulten Auge auch eine gute und umfassende Organisation.
Für die Planung Ihres Fotoshootings können Sie gerne die Checkliste zur Orientierung nutzen.
Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von DRK-Bildmaterial sollte ausschließlich den Zweck verfolgen, die Botschaft stärker zu vermitteln oder um fotografische Fehler wie Über- oder Unterbelichtung auszugleichen. Nie sollte die Natürlichkeit der Bilder durch Effekte oder extreme Farbveränderungen verändert werden. Die Farbe Rot ist Teil der Identität des DRK. Deshalb darf diese mittels Bildbearbeitung noch einmal hervorgehoben werden – jedoch nur so, dass es noch natürlich wirkt.
Zulässig und gewünscht sind:
- individuelle Optimierung in Kontrast, Farbe und Ausschnitt entsprechend den Anforderungen von Fotoredaktionen
- selektive Farbkorrektur und Farbbalance gemäß Bildsprache
- Beschriftung mit einem einheitlichen IPTC-Text entsprechend den Anforderungen von Bildarchiven und Redaktionssystemen
- Speicherung der Bilder in Originalgröße (300 dpi)
- ein Beschnitt sollte nur zur Bildoptimierung erfolgen
Bildrechte
Bei der Verwendung von Bildmaterial ist es wichtig, die rechtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Liegt eine schriftliche Einverständniserklärung [zip] oder ein Modelreleasevertrag [dot] vor, kann das Bild verwendet werden. Eine einfache Einverständniserklärung reicht aus, wenn die Fotos für einen bestimmten, klar definierten Zweck benutzt werden, z.B. zur Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über eine Veranstaltung. Sollten aber die Fotos auch auf den DRK-Bilddatenbanken eingestellt oder für verschiedene Zwecke genutzt werden, so lohnt es sich, einenModelreleasevertrag abzuschließen. Im Zweifel sollte immer Rücksprache mit dem/der Fotografen/-in gehalten und ggf. von einer Veröffentlichung abgesehen werden.
Um die rechtliche Grundlage zu gewährleisten, ist es wichtig, Bilder mit entsprechendem Copyright zu versehen und die Datenschutzrichtlinien [docx] (hier in eng.) zu berücksichtigen. Der/die Fotograf/-in hat ein Recht darauf, namentlich genannt zu werden und die Möglichkeit, bei einer Nichtkennzeichnung das DRK rechtlich zu belangen. Auch die Weitergabe an Dritte, z.B. an die Presse, muss vorab mit dem/der Fotografen/-in geklärt werden. Die Vorlage des Fotografenvertrags [docx] bietet Ihnen eine gute Grundlage zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.